Mann schreibt etwas auf Notizen Nach Kfz-Unfallschaden Gutachten oder Kostenvoranschlag

Nach Kfz-Unfallschaden: Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Es hat irgendwo gekracht. Wenn der erste Schock über den Unfall überwunden ist, fragen sich viele Autofahrer, was nun zu tun ist. Klar ist, dass die Unfallstelle als erstes abgesichert werden muss. Dabei ist der Eigenschutz ebenso zu beachten wie mögliche Ersthilfemaßnahmen. Die Daten des Unfallgegners müssen notiert werden. Die Polizei muss den Unfall aufnehmen.

Disclaimer: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Wenn Sie juristische Fragen zum Thema KFZ-Unfallschaden haben, konsultieren Sie Ihren Anwalt. Sämtliche Angaben und Informationen in diesem Artikel sind ohne Gewähr.

Liegt anscheinend nur ein Bagatellschaden vor, steht oft die Frage im Raum, ob man einen Schadensgutachter hinzuzieht oder lediglich einen Kostenvoranschlag von einer KFZ-Werkstatt einholt. Für beides gibt es gute Gründe. Doch bei Bagatellschäden, die eine Summe von 750 Euro nicht übersteigen, wären die Kosten für ein Gutachten nicht verhältnismäßig. Es gilt die sogenannte Schadensminderungspflicht.

Die Schadenssumme von 750 Euro ist nicht der alles entscheidende Faktor. Manche Gerichte setzen bei Kostenvoranschlägen höhere Summen als vertretbar an. Im Einzelfall können Unfallschäden auch trotz Reparaturkosten von 1.300 Euro noch als Bagatellschäden durchgehen. Wichtiger für die Frage, ob ein Kostenvoranschlag für die Versicherungsleistung ausreicht, ist das Vorliegen eines geringfügigen Blechschadens.

Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regel. Wenn sich der vermeintliche Bagatellschaden im Nachhinein als gravierender erweist, weil Folgeschäden, Ausfallzeiten und Wertminderungen eintreten, ist zusätzlich zum Kostenvoranschlag ein Gutachten einzuholen.

 

 

Was ist nach einem Autounfall zu tun?

 

Nach jedem Unfall – ob mitverschuldet oder nicht – sind zunächst folgende Maßnahmen einzuleiten:

 

  • Unfallstelle absichern (Warnleuchte, Warndreieck, Warnweste)
  • Polizei benachrichtigen
  • gegebenenfalls Ersthilfe leisten
  • KFZ-Kennzeichen des Unfallgegners notieren
  • eigene Beweisfotos aus allen Positionen anfertigen
  • sich selbst dabei nicht in Gefahr bringen
  • Uhrzeit und Unfallhergang notieren
  • Kontaktdaten austauschen
  • Zeugen ansprechen, Telefonnummern und Adressen notieren
    und Unfallstelle räumen (lassen).

 

Erst nach Abschluss dieser Tätigkeiten wird die Frage relevant, ob ein Kostenvoranschlag bei der KFZ-Werkstatt ausreicht oder ob ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger eingeschaltet werden sollte. Im Wesentlichen entscheiden das Schadens-Ausmaß und die zu erwartenden Reparaturkosten darüber. Es kann jedoch sinnvoll werden, zunächst einen Kostenvoranschlag einzuholen. Man kann auch zwei Tage später einen KFZ-Sachverständigen einschalten, weil die Unfallschäden gravierender ausfallen als gedacht.

 

Was nun: Gutachter bestellen oder Kostenvoranschlag erbitten?

 

Gutachten oder Kostenvoranschläge bilden die Voraussetzung dafür, dass Geschädigte gegenüber der KFZ-Versicherung des Unfallgegners einen konkreten Schadenanspruch anmelden können.

Als Grundregel gilt: Bei Bagatellschäden bis zu einem Kostenpunkt von 750 Euro ist ein Kostenvoranschlag meist ausreichend. Bei höheren Schadenssummen, Ausfallzeiten oder Wertminderungen eines Wagens ist es jedoch ratsam, einen Gutachter einzuschalten.

 

1. Vor- und Nachteile eines Kostenvoranschlages

 

Der Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt listet nur reparaturbedürftige Schäden gemäß seiner Preisliste auf. Er ist nicht sehr detailgenau. Die Kostenvoranschläge einer KFZ-Werkstatt gelten bei Gericht nicht als Beweismittel. Daher sollte man nur bei Bagatellschäden einen Kostenvoranschlag einholen. Ausnahme: Es ist eine Wertminderung eingetreten.

Problematisch kann es jedoch werden, wenn eine Werkstatt in der Nähe des Unfallortes im Kostenvoranschlag einen günstigen Reparatur-Preis berechnet. Dieser ist dann für die Versicherung bindend. Wird die Rechnung aber am Ende höher, erhält man die Mehrkosten der Vertragswerkstatt am Heimatort nicht erstattet.

 

2. Vor- und Nachteile eines Gutachtens

 

Das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen ist wesentlich detaillierter. Es erfordert mehr Aufwand. Es listet sämtliche Schadenspositionen auf. Kein Werkstatt-Kostenvoranschlag führt diese auf.

Der Sachverständige sichert Beweise für die festgestellten Schäden. Dabei werden auch die Vorschäden genau dokumentiert. Der Sachverständige kalkuliert die Schadenshöhe. Durch eine Plausibilitätsprüfung stellt er fest, ob der vorliegende Schaden mit dem geschilderten Unfallhergang übereinstimmen kann. Daher sorgt ein detailliertes Gutachten dafür, dass die KFZ-Versicherer höhere Entschädigungen bewilligen. Gutachten sind außerdem gerichtsfest. Sie werden als Beweismittel zugelassen.

Ein Gutachten ist also bei einer Schadenshöhe von mehr als 750 Euro und bei einer Wertminderung zu erbitten. Es gibt noch einen Vorteil: Wenn die Kosten am Ende durch unentdeckte Schäden höher ausfallen, als der Gutachter ermittelt hatte, kann er eine Nachbesichtigung zwecks Reparaturerweiterung ansetzen. Der Sachverständige dokumentiert dann die Folgeschäden. Dadurch kann der Geschädigte seine Schadenersatzansprüche gegenüber der leistungspflichtigen Versicherung anpassen.

 

Was, wenn der Geschädigte die Schadenshöhe selbst ermittelt?

 

Manche Autofahrer kommen auf die Idee, Unfallschäden statt einer in Werkstatt selbst reparieren zu wollen. Sie erstellen eine Kostenrechnung in Eigenregie. Doch es ist keine gute Idee, die Schadenshöhe in Eigenregie zu ermitteln. Die gegnerische Versicherung wird die Rechnung mit Sicherheit nicht anerkennen. Zu allem Übel benennt die KFZ-Versicherung einen ihrer eigenen Gutachter zur Überprüfung des Schadens.

Dass dieser Sachverständige im Sinne der Versicherung arbeitet, darf man annehmen. Regelmäßig bekommen die Geschädigten dann weniger Geld, weil der Blechschaden kleingerechnet wird. Unabhängig vom Bagatellschaden können Personen zu Schaden gekommen sein. In diesem Fall darf der Unfallschaden nicht als Bagatelle abgetan werden, auch wenn die Reparaturkosten für das Fahrzeug niedrig waren.

Wichtig ist also, eine seriöse Werkstatt mit dem Kostenvoranschlag und gegebenenfalls einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen mit dem Gutachten zu betrauen. Im Übrigen hat jeder Umfall-Geschädigte das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Und zwar auch, wenn die gegnerische Versicherung einen ihrer Sachverständigen mit der Schadensbegutachtung beauftragt hat. Lesen Sie auch: Tipps und Tricks zum Thema Auto selbst reparieren.

 

Wann ist ein Kostenvoranschlag durch ein Gutachten zu ergänzen?

 

Nehmen wir an, ein durch Unfall geschädigter Autofahrer hat bereits einen Kostenvoranschlag von einer Reparaturwerkstatt in der Nähe des Unfallortes erhalten. Nun lässt er sein Fahrzeug aber zum Heimatort transportieren und dort reparieren. Alternativ überführt er es mitsamt dem vermeintlichen Blechschaden nach Hause. Unterwegs bemerkt er jedoch, dass die Fahrtauglichkeit des Unfallfahrzeugs eingeschränkt ist.

Die heimische Vertragswerkstatt nimmt nun eine genaue Begutachtung des Unfallschadens vor. Der Kostenvoranschlag fällt deutlich höher aus. Es kommt zu erheblich höheren Reparaturkosten durch verdeckte Schäden. Der Geschädigte sollte nun einen unabhängigen Sachverständigen anrufen. Dieser sollte den Schaden begutachten. Wegen der Ausdehnung der Kosten ist eine unabhängige Begutachtung angeraten. Warum?

Zum einen ist ein detailliertes Schadensgutachten gerichtsfest. Es kann bei einem Prozess als Beweismittel dienen. Zum anderen erhöht es die Chance, dass statt der zuvor geschätzten die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten erstattet werden. Durch ein Gutachten wird das Risiko des Geschädigten gemindert, auf Mehrkosten sitzen zu bleiben. Drittens weist das Schadensgutachten gegebenenfalls aus, warum es durch den Schaden am Fahrzeug zu einer Wertminderung gekommen ist.

Interessant ist dieser Aspekt, wenn jemand:

 

  • einen Oldtimer fährt
  • einen Neuwagen gefahren hat
  • ein Fahrzeug mit Sonderausstattung besitzt
  • ein Fahrzeug mit einer speziellen Sonder-Lackierung nutzt
  • durch lange Reparaturdauer einen Mietwagen anmieten muss
  • ein behindertengerecht umgebautes Fahrzeug gefahren hat
    oder den Nutzungsausfall berechnet.

 

Ein weiterer Aspekt spricht für ein zeitnahes Schadensgutachten. Falls es zum Prozess kommt, kann die Verhandlung über das Unfallgeschehen mehrere Jahre später erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt ist der Geschädigte vielleicht gar nicht mehr Besitzer des Unfallwagens. Kann er ein unabhängiges Gutachten vorlegen, spielt das keine Rolle. Anders ist es aber bei einem Kostenvoranschlag. Dieser kann nicht mehr überprüft werden. Er wird zudem nicht als gerichtsfester Beweis anerkannt, weil er subjektiv und wenig detailreich ist.

Die gegnerische Versicherung verweigert bei angenommenen Bagatellschäden regelmäßig die Kostenerstattung für ein Gutachten. Sie erstattet nur die Kosten für das Kostenvoranschlag. Damit werden aber spätere Kostenerhöhungen in der heimischen Werkstatt nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Ausfallzeiten wegen Lieferproblemen bei der Ersatzteil-Beschaffung oder für später festgestellte Wertminderungen.

Alle Kosten für nachträgliche Reparaturerweiterungen, Ausfallzeiten oder Wertverluste, die nicht mit einem Gutachten belegt werden können, muss der Geschädigte selbst tragen.

 

Weiterführende Literatur

 

10 Tipps: Was tun nach einem Unfall?

Richtiges Verhalten bei einem Unfall