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Parkschaden: Was nach dem Unfall zu tun ist

Unfälle beim Ein- und Ausparken zählen zu den häufigsten Zwischenfällen im deutschen Straßenverkehr. Denn die Parklücken sind oft klein und auch technische Hilfsmittel wie Rückfahrkameras schützen nicht immer vor dem Zusammenstoß mit anderen Autos. Wichtig ist, dass Sie nach dem unangenehmen Zwischenfall richtig handeln.

Disclaimer: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Wenn Sie juristische Fragen zum Thema KFZ-Unfallschaden haben, konsultieren Sie Ihren Anwalt. Sämtliche Angaben und Informationen in diesem Artikel sind ohne Gewähr.

 

 

Auch kleine Schäden können teuer sein: Den Unfall nicht unterschätzen

 

Beim Parkschaden handelt es sich vergleichsweise meist um harmlose Unfälle. Nur selten werden Personen verletzt und kleine Beulen am Radkasten oder verkratzte Stoßstangen erscheinen auf den ersten Blick nicht schlimm. Aufgrund der verbauten Technik in modernen Fahrzeugen kann aber der kleine Unfall schnell einmal teuer werden. Denn mit der Stoßstange müssen unter Umständen auch gleich die Parksensoren und -kameras getauscht werden.

Vierstellige Summen sind dann keine Seltenheit. Auch ein abgefahrener Spiegel kann schnell einmal teuer werden. Denn auch hier ist mittlerweile so einiges an Technik verbaut. Um vermeintliche Bagatellschäden einschätzen zu können, sollten Sie noch vor Ort auf die Hilfe eines Experten zurückgreifen.

Der KFZ Gutachter Raiolo aus Hamburg nimmt anhand von Fotos eine erste Einschätzung vor und plant mit Ihnen die nächsten Schritte. In jedem Fall müssen Sie die Daten mit dem Unfallgegner austauschen. Das ist für die spätere Abwicklung über die Versicherung von entscheidender Bedeutung. Im Idealfall notieren Sie sich folgende Daten:

  • vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Kennzeichen
  • Telefonnummer
  • Versicherungsnummer

 

Bloß nicht wegfahren: Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt

 

Wenn Sie einen Parkschaden verursacht haben, darf die Unfallstelle nicht ohne Weiteres verlassen werden. Doch bei geparkten Autos ist es oft gar nicht so leicht, den Besitzer ausfindig zu machen. In öffentlichen Gebäuden können Sie eine Durchsage anordnen lassen. Doch das ist nicht immer von Erfolg gekrönt. Wird der Unfallgegner nicht ausfindig gemacht, muss in jedem Fall die Polizei verständigt werden.

Die Einsatzkräfte nehmen Ihre Daten auf und machen den Halter des Fahrzeugs ausfindig. So erfolgt eine reibungslose Abwicklung ganz ohne Zwischenfälle. In Deutschland ist das immer kostenlos. In einigen Nachbarländern wie etwa Österreich kann jedoch die sogenannte „Blaulichtsteuer“ in Höhe von 36 Euro anfallen.

Diese muss immer dann bezahlt werden, wenn die Einsatzkräfte wegen Bagatelldelikten verständigt werden. Eine Nachricht am Unfallort zu hinterlassen, reicht aus rechtlicher Sicht übrigens nicht aus. Der altbekannte Zettel an der Frontscheibe schützt Sie im Zweifelsfall also nicht vor einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg.

In den kommenden Jahren soll in Deutschland übrigens eine digitale Meldestelle für Parkschäden eingerichtet werden. So müssen Sie nach einem kleinen Schaden nicht unnötig lange auf die Polizei oder den Halter des anderen Fahrzeugs warten. Auch lesenswert: In Autowerkstatt vor Betrug schützen: Darauf achten!

 

Kein Unfallverursacher in Sicht? Was Sie nun tun können

 

Wenn Sie zum parkenden Auto zurückkehren, lohnt sich grundsätzlich immer ein genauer Blick. Denn Parkschäden sind nicht immer sofort erkennbar und fallen oft erst nach mehreren Tagen auf. Dann ist es aber bereits zu spät, den Unfallort zu eruieren. Wenn Sie einen Parkschaden bemerken, der Unfallgegner aber nicht mehr vor Ort ist, sollten Sie unbedingt die Polizei verständigen.

Die Einsatzkräfte nehmen den Unfall auf und registrieren zudem die Fahrerflucht. Viele öffentliche Parkplätze sind mittlerweile überwacht, sodass die Chancen gut stehen, den Übeltäter auch im Nachhinein ausfindig zu machen. Direkt im Anschluss sollten Sie auch Ihre Versicherung über den Vorfall informieren. So kann der Schaden schon einmal registriert werden. Denn die Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten auch dann, wenn der Unfallverursacher nicht bekannt ist. Lesen Sie auch: Auto selbst reinigen: Tipps für Anfänger

 

Parkschäden vermeiden: Tipps für eine unfallfreie Fahrt

 

Parkschäden sind ärgerlich und können auch schnell einmal teuer werden. Daher sollten Sie die enge Parklücke im Zweifelsfall meiden und lieber etwas weiter weg halten. Um Parkschäden zu vermeiden, sind die weniger beliebten Parkplätze grundsätzlich sehr empfehlenswert. Denn hier wird oft nicht Rad an Rad gehalten.

So haben Sie genügend Platz zum Ein- und Ausparken und laufen auch nicht Gefahr, dem Auto nebenan die Fahrertür in die Seite zu rammen. Ein Parkschaden kann aber auch ganz ohne die Beteiligung von anderen Fahrzeugen entstehen. Vor allem in Parkhäusern passiert es schnell einmal, dass Sie ungewollt eine Mauer streifen. Deshalb gilt auch hier: Nicht unbedingt die engste Parklücke wählen.

 

Weiterführende Literatur

 

Parkschaden: Beule beim Einparken – so verhalten Sie …

Parkschaden am Kraftfahrzeug – Polizei Sachsen